Der Fuß,
die Basis für Stabilität und Gesundheit.
Preispolitik
Gesetzliche Kassenpatienten mit einem Diabetes Mellitus* oder Patienten mit neurologischen Diagnosen* (infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sowie auch infolge eines Querschnittsyndroms) bekommen die Podologische-Behandlung von Ihrem Haus -oder Facharzt über eine Heilmittelverordnung verschrieben. *wenn Folgeschäden vorliegen.
Besteht eine Inmobilität, können Podologische-Behandlungen auch als Hausbesuche über eine Heilmittelverordnung verschrieben werden. Hier gelten die selben Voraussetzungen wie oben beschrieben.
Gesetzliche Kassenpatienten mit einer Heilmittelverordnung zahlen in der Podologie Praxis eine „Rezeptgebühr“ von 10,00€ + einen Eigenanteil über 10 %, pro verschriebene Behandlung. Die Zuzahlung wird vor der ersten Behandlung mit dem Patienten besprochen.
Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, entfällt die Zuzahlung selbstverständlich.
Bei Heilmittelverordnungen für Hausbesuche wird je Entfernung und je nach Krankenkasse eine zusätzliche Hausbesuchspauschale abgerechnet.
Privatpatienten mit einem Diabetes Mellitus* oder mit neurologischen Diagnosen* (infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sowie infolge eines Querschnittsyndroms) bekommen ebenfalls von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung über die Podologische-Behandlung ausgestellt. Hier zahlen Sie die anfallenden Kosten direkt nach der Behandlung und erhalten nach Verordnungsende, eine Abschlussrechnung zum einreichen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. *wenn Folgeschäden vorliegen.
Selbstzahler mit podologisch-relevanten Diagnosen außerhalb eines Diabetes Mellitus oder neurologischen Diagnosen, sollten sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Privatverordnung als Nachweis ausstellen lassen. Podologie Praxen gehören zu dem Gesundheitswesen und behandeln im Rahmen der medizinischen Grundversorgung, daher ist eine Diagnosesicherung wichtig und sollte in der Podologie Praxis nachgewiesen werden.
Die Erstbehandlung beinhaltet immer:
Je nach Anamese werden die 128 Hz Stimmgabel nach Rydel-Seiffer und das Semmes-Weinstein Monofilament mit Tip Therm verwendet. Hierbei handelt es sich um die Überprüfung von Nervenschädigungen (der tiefen Sensibilität und der oberflächlichen Sensibilität.)
Preise für Selbstzahler
die Preise ergeben sich gemäß der aktuellen Krankenkassenpreise
Preise für Selbstzahler
die Preise ergeben sich gemäß der aktuellen Krankenkassenpreise.